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Pauschalreise Formblatt

Pauschalreise Formblatt

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen TEAM AKTIV Ticket & Evnet GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen (TEAM AKTIV Ticket & Event GmbH - Steinebach 3, 6850 Dornbirn ) über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle , über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten — auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder — in einigen Mitgliedstaaten — des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.  TEAM AKTIV Ticket & Event GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der Österreichische Hotel und Tourismusbank, Parkring 12a, 1011 Wien abgeschlossen. 
  • (www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de)

Mit der Buchung bestätigt der Buchende, insbesondere mit diesem Formblatt für die Vermittlung einer Pauschalreise, über die rechtliche Einordnung der gebuchten Reise aufgeklärt worden zu sein!

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Gemäß der Novelle zur Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2018, und der Pauschalreiseverordnung (PRV), BGBl. II Nr. 260/2018, benötigen Gewerbetreibende für das Veranstalten von Pauschalreisen und das Zusagen verbundener Reiseleistungen eine Ausübungsberechtigung für Reiseleistungen.
eingetragen. Die entsprechenden Informationen stehen über das GISA öffentlich und kostenfrei zur Verfügung und können über eine GISA-Abfrage eingesehen werden.
Gewerbeinhaber:
Bezeichnung: TEAM AKTIV Ticket & Event GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Firmenbuchnummer: 210476z
Anschrift: 6850 Dornbirn, Steinebach 3
 
Reiseveranstalter:
TEAM AKTIV Ticket & Event GmbH, Steinebach 3,
A-6850 Dornbirn
Telefon: +43 5572 317730
E-Mail: office@teamaktiv.at
Web: www.teamaktiv.at
Notfallnummer: +43 699 133 31773
 
Angaben zur Absicherung: Garantieerklärung
Höhe der Absicherung: 35.000,00 EUR
Ablaufdatum: 31.12.2022
Angaben zum Absicherer:
Österreichische Hotel- und Tourismusbank
Adresse: Parkring 12a/Stiege 8, 1011 Wien
Angaben zum Abwickler:
Name/Bezeichnung: TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH
Adresse: Baumannstrasse 9, 1030 Wien, Österreich
Notfallnummer: +43 1 361 90 77 44
Ablaufdatum: 31.12.2022
 
 
Zahlungsmodalitäten:
Bei Eigenveranstaltungen (Pauschalreise): 30 % Anzahlung bei Buchung, Restzahlung 21 Tage vor Reiseantritt.
Bei verbundenen Reiseleistungen oder Vermittlung von Einzelleistungen gelten die Anzahlungsmodalitäten der Leistungsträger (zB. Vermittlung Linienflug = 100 % bei Buchung).
Keine Entgegennahme von Kundengeldern früher als 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise.
Diese Ausübungsberechtigung ersetzt die vormalige Eintragung in das beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort geführten Veranstalterverzeichnis und wird im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen. Die entsprechenden Informationen stehen über das GISA öffentlich und kostenfrei zur Verfügung und können über eine GISA-Abfrage eingesehen werden.
GISA-Zahl TEAM AKTIV Ticket & Event GbmH 22962584 
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